„SO KURZ WIE MÖGLICH
UND SO LANGE WIE NÖTIG“
Beratung/Therapie Sitzung
- Einzelsitzung 60 min, Kosten nach Absprache
- Paare und Familien ca. 90 min
- Sozialprozent nach Absprache
GRÜNDE FÜR KLIENTEN IHRE PSYCHOTHERAPIE SELBST ZU ZAHLEN
- Bei Anwartschaft auf Verbeamtung
- Arbeit im juristischen Dienst
- Wechsel in eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung
Hierbei werden meist Angaben der letzten fünf Jahre angefordert.
Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn hier entfällt die Befunderstellung für
die Krankenkassen. Manche private Krankenkassen und Zusatzversicherungen bieten die Kostenerstattung
für heilkundliche Leistungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wenn Sie dies in Anspruch
nehmen möchten.
Paartherapie und Mediation ist keine Kassenleistung, somit immer „Selbstzahler“.
Ein Klient sagte mal, „allemal günstiger als eine Scheidung“.